Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt bautechnische und energetische Anforderungen für ihr Wohngebäude fest, die alle beheizten Wohngebäude, die nach dem 1. Februar 2002 erworben wurden, erfüllen müssen.
Hinsichtlich der Sanierung im Altbau umfasst sie die Nachrüstung oder den Austausch von Heizungen die älter als 30 Jahre sind, die Dämmung der Rohrleitungen in unbeheizten Räumen sowie die Dämmung des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen. Beim Kauf einer Immobilie muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren die beschriebenen Sanierungspflichten erfüllen.
Die energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Wandfläche, Dach, Fenster, Kellerdecke) und an der Haustechnik (Brennwertgerät) werden /können durch die KfW- Bank finanziert beziehungsweise durch einen Investitionszuschuss gefördert werden. Bei der Kreditvariante KfW 152 Einzelmaßnahmen erhält der Antragsteller pro Wohneinheit (WE) bis zu 50.000,-€ inkl. Tilgungszuschuss. Bei der Kreditvariante KfW 151 Effizienzhaus, erhält der Antragsteller bis zu 100.000,- € pro WE und einen Tilgungszuschuss abhängig vom Effizienzgrad der Gebäudesanierung. Im KfW Programm 430 erhält der Antragsteller einen Investitionszuschuss von 10 % bzw. 15 % bei Einzelmaßnahmen und 15 % bis 30 % je Effizienzhaustyp.
Weitere KfW-Programme finden Sie auf der Internetseite www.kfw.de
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen aus regenerativen Energieträgern (Wärmepumpen, Pelletheizungen…). Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem vom BAFA mit 30% Investitionszuschuss gefördert.
Oftmals bieten örtliche bzw. regionale Institutionen (Städte, Kommunen, Energieversorger…) weitere energetische Förderprogramme an.
Energetische Beratung und Renovierung, Förderprogramme, barrierefreies Wohnen